Die Innovationsgutscheine des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW stellen eine finanzielle Förderung für kleine und mittlere Unternehmen bereit, welche im Rahmen einer Auftragsvergabe an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen Leistungen erhalten, die noch nicht am Markt angeboten werden. Während das geförderte Unternehmen seinen Sitz in NRW haben muss, können als Partner alle Hochschulen sowie staatlich anerkannte Forschungseinrichtungen in der Europäischen Union benannt werden.
Förderfähig sind in der ersten Stufe (Innovationsgutschein B) externe wissenschaftliche Beratungen im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, wie z.B. Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Studien zur Fertigungstechnik usw. Ebenso können im zweiten Programmteil (Innovationsgutschein F&E) umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten mit dem Ziel der Erlangung der Markt- bzw. Fertigungstiefe gefördert werden. Zu diesen Leistungen zählen Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design und Produkttests.
Die Innovationsgutscheine beteiligen sich mit 50% an den in Rechnung gestellten Nettokosten bis zu einer maximalen Höhe von 5.000 € Fördermitteln im Innovationsgutschein B und 10.000 € Fördermittel im Innovationsgutschein F&E.
Die AGIT ist als Regionalpartner für die Region Aachen zugelassen und berät Sie daher gerne kostenfrei bei Fragen zur Antragstellung, nimmt Ihre Anträge entgegen und ist zudem als Gutachter tätig.
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Bereich "Beratung technologieorientierter Unternehmen"
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