Öffentlich Geförderte Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen: Aufruf des Landes NRW zur Einreichung von Projektanträgen
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW hat einen Aufruf zur Einreichung von Modellprojekten „Öffentlich geförderte Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht. Langzeitarbeitslose, die ohne eine Förderung mittelfristig keinen Zugang in das Erwerbsleben finden, sollen über die Modellprojekte in den Arbeitsmarkt integriert werden.
Die öffentlich geförderte Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein und tariflich oder ortsüblich entlohnt werden. Die Integration in den Arbeitsmarkt wird im Rahmen der Modellprojekte durch Qualifizierung und Coaching unterstützt. Arbeitgeber erhalten einen Lohnkostenzuschuss als Minderleistungsausgleich.
Im Rahmen der Modellprojekte sollen neue Ansätze zur langfristigen Integration besonders benachteiligter Zielgruppen erproben werden, auch um Grundlagen für eine künftige Instrumentenreform auf Bundesebene zu schaffen.
Zunächst werden nur Projekte von öffentlichen und gemeinnützigen Trägern gefördert, die einen Anteil an den Lohnkosten leisten können. Voraussetzung für eine Förderung ist die aktive und inhaltliche Mitwirkung der Jobcenter und Kommunen. Das Vorgehen in der Region Aachen ist mit den Jobcentern abgestimmt.
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