- Der maximale Investitionsbetrag in der Seedfinanzierung wird von 500 auf 600 TEUR erhöht. Weiterhin erwirbt der Fonds nur 15 Prozent der Gesellschaftsanteile ohne vorherige Bewertung. Zusätzlich stehen pro Unternehmen bis zu 1,4 Millionen EUR für Anschlussrunden zur Verfügung.
- Der Zinssatz des Nachrangdarlehens in der Seedphase wird von 10 Prozent auf 6 Prozent gesenkt. Die Zinsen werden nach wie vor für 4 Jahre gestundet, um die Liquidität des Start-Ups zu schonen.
- Der erforderliche Eigenanteil der Gründer wird in den alten und neuen Bundesländern auf einheitlich 10 Prozent des HTGF Erstinvestments angeglichen. Die Hälfte davon können Investoren (Business Angels, private und öffentliche Investoren) übernehmen.
Veränderte Finanzierungskonditionen beim High-Tech Gründerfonds
Der High-Tech Gründerfonds (HTGF) erhöht sein Seedinvestment auf 600 TEUR und senkt die Zinsen um 4 Prozent. Damit reagiert der Fonds auf die geänderten Anforderungen in der Start-Up und Venture Capital Branche und auf die aktuellen Zinsentwicklungen. Das Maßnahmenpaket tritt zum 01. Januar 2016 in Kraft.
Seit 2005 finanziert der High-Tech Gründerfonds (HTGF) junge Technologie Start-Ups, die vielversprechende Forschungsergebnisse unternehmerisch umsetzen – von Cleantech und Robotik bis Wirkstoffentwicklung, von Chemie bis Software. Der als Public-Private-Partnership aufgelegte Fonds hat bereits mehr als 420 Unternehmen finanziert. Sofern sich private Investoren in mindestens gleicher Höhe wie der HTGF an den Start-Ups beteiligen, sind die Beteiligungskonditionen frei und flexibel verhandelbar. Ist der HTGF allerdings größter Investor, beteiligt er sich zu attraktiven Standardbedingungen. Heute gab der HTGF eine Anpassung dieser Finanzierungskonditionen für Neuinvestments bekannt: